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Freiflächen in Spielhallen

Freiflächen in SpielstättenOb ungenutzte Flächen in Spielhallen für die Zahl der aufstellbaren Geldspielgeräte in Anrechnung gebracht werden können, war bereits Gegenstand mehrerer Gerichtsurteile (u.a. Beschluss des Niedersächsischen Obeverwaltungsgerichtes vom 13.03.2009, Az.: 7 LA 54/07 als Bestätigung eines Urteil des VG Hannover vom 26.01.2007, Az.: 11 A 3724/05). In Bezug auf eine behördlicherseits mögliche Rücknahme bzw. einen Widerruf der Spielhallenerlaubnis bemerkt Rechtsanwalt Tangemann in der Zeitschrift "Games & Business", 4/2009, S. 19:

"Wer es nicht darauf ankommen lassen will, der vemeidet größere Leerflächen oder komplett leere Räume in einer Spielstätte." Um "einer Menge Ärger aus dem Weg [zu] gehen", wird als Abhilfe die Platzierung weiterer Geräte (ohne Gewinnmöglichkeit) empfohlen.

Und was ist dabei, so unsere ergänzende Anmerkung, aus wirtschaftlicher Sicht besser geeignet als Internet-Terminals?

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