Sperrung von Online-Glücksspielangeboten
Nach § 21 Abs. 2 des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV) dürfen in Spielhallen keine Sportwetten vermittelt werden.
Einige Landesspielhallengesetze, wie zum Beispiel das Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen (Spielhallengesetz – SpielhG) von Schleswig-Holstein, regeln darüber hinaus, dass "das Aufstellen und der Betrieb von Geräten, an denen Glücksspiele im Internet ermöglicht werden" in Spielhallen nicht erlaubt ist.
Damit Sie als Betreiber den daraus resultierenden Auflagen der Ordnungsbehörden entsprechen können, bieten wir für unsere EasyNet-Internet-Terminals die Aktivierung eines mehrstufig arbeitenden Filters an, mit dem die Internetangebote von sämtlichen Online-Casinos und Sportwetten gesperrt werden.
Unser in mehreren tausend Terminals aktivierter Filter wird ständig automatisch über unsere Internetserver aktualisiert. Insofern ist für Sie als Betreiber, aber auch für die Ordnungsbehörden, eine größtmögliche Transparenz gegeben.
Die Nutzung des Online-Casino- und Sportwett-Filters ist in unseren EasyNet-Internet-Terminals selbstverständlich kostenfrei. Bitte beachten Sie aber darauf, Ihre Software regelmäßig zu akualisieren (Hinweise dazu finden Sie unter der Rubrik Updates).
Bitte wenden Sie sich im Fall, dass Sie eine entsprechende Filterung aktivieren wollen, an die Mitarbeiter unserer technischen Hotline.
Sollten bei einer Vor-Ort-Kontrolle durch eine Ordnungsbehörde Fragen zur Funktionsweise und -sicherheit unseres Filters entstehen, sind wir gerne bereit, diese direkt zu erläutern. Siehe dazu auch unser Merkblatt. Außerdem verweisen wir auf eine Einigung, die der Hessische Münzautomatenverband für einen Betreiber unserer Internet-Terminals erreicht hat.